2 BV 127/07•Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
2 BV 127/07Arbeitsgericht07.02.2008
Regest
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 2 BV 127/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 2 BV 127/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2008:0207.2BV127.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 7 Abs. 2 Satz 2 WO
Leitsätze
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Tenor
Die Betriebsratswahl vom 14.11.2007 wird für unwirksam erklärt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.