Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07

2 BV 127/07Arbeitsgericht07.02.2008

Regest

Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 2 BV 127/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-07

Aktenzeichen: 2 BV 127/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2008:0207.2BV127.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 7 Abs. 2 Satz 2 WO

Leitsätze

Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.

Tenor

Die Betriebsratswahl vom 14.11.2007 wird für unwirksam erklärt.

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