3 Ca 185/02•Arbeitsgericht Duisburg, 2002-12-18, 3 Ca 185/02
Arbeitsgericht Duisburg, 2002-12-18, 3 Ca 185/02
3 Ca 185/02Arbeitsgericht18.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 185/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-18
Aktenzeichen: 3 Ca 185/02
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2002:1218.3CA185.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht aufgrund
der Befristung zum 31.12.2001 beendet worden ist.
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- Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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- Der Streitwert wird auf 7.515,99 € festgesetzt.
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