Arbeitsgericht Duisburg, 2002-12-18, 3 Ca 185/02

3 Ca 185/02Arbeitsgericht18.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 185/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-18

Aktenzeichen: 3 Ca 185/02

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2002:1218.3CA185.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht aufgrund

der Befristung zum 31.12.2001 beendet worden ist.

    1. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 7.515,99 € festgesetzt.

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