Arbeitsgericht Detmold, 2021-09-01, 3 Ca 696/20

3 Ca 696/20Arbeitsgericht01.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Detmold — 3 Ca 696/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-01

Aktenzeichen: 3 Ca 696/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2021:0901.3CA696.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3 Kammer

Tenor

    1. Der Beklagte (ursprünglich Beklagter zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 42.074,26 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.09.2020 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 89 Prozent die Klägerin und zu elf Prozent der Beklagte zu tragen.

Die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der ursprünglichen Beklagten zu 2) (A GmbH) hat die Klägerin zu tragen. Die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten (ursprünglich: Beklagter zu 1) hat die Klägerin zu 79 Prozent tragen. Die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat der Beklagte (ursprünglich: Beklagter zu 1) zu elf Prozent zu tragen. Im Übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.

    1. Der Streitwert wird auf 195.740,66 Euro festgesetzt.

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