Arbeitsgericht Detmold, 2020-01-05, 3 Ca 612/19

3 Ca 612/19Arbeitsgericht05.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Detmold — 3 Ca 612/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-05

Aktenzeichen: 3 Ca 612/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2020:0105.3CA612.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 613 a BGB

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss eines ab 01.08.2019 gültigen Arbeitsvertrages zu den Bedingungen, wie sie zwischen dem Kläger und der A GmbH bis zum 31.07.2019 bestanden haben, unter Anrechnung einer Beschäftigungsdauer seit dem 01.01.1986 anzunehmen.
    1. Es wird festgestellt, dass ein in Erfüllung von Ziffer 1 etwaig begründetes Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.08.2019 aufgelöst wird.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 18.408,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.