Arbeitsgericht Detmold, 2014-03-05, 3 Ca 862/13

3 Ca 862/13Arbeitsgericht05.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Detmold — 3 Ca 862/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-05

Aktenzeichen: 3 Ca 862/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2014:0305.3CA862.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.895,87 Euro zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Widerklage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 59 Prozent der Beklagte und zu 41 Prozent die Klägerin zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 32.170,00 Euro festgesetzt.

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