Arbeitsgericht Detmold, 2007-12-10, 3 BV 88/07

3 BV 88/07Arbeitsgericht10.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Detmold — 3 BV 88/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-10

Aktenzeichen: 3 BV 88/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2007:1210.3BV88.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Der Richter T, wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Überstunden in den Abteilungen Fahrzeugbau, Behälterbau und Elektromontage bestellt.
    1. Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf 3 festgesetzt.

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