Arbeitsgericht Dortmund, 2024-09-13, 3 Ca 1093/24

3 Ca 1093/24Arbeitsgericht13.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 3 Ca 1093/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-13

Aktenzeichen: 3 Ca 1093/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2024:0913.3CA1093.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Betriebshalle und die Büroräume in der A straße X in XXXXX B durch insgesamt 34 Videokameras, im Lageplan bezeichnet mit den Nummern 1 – 34, durch Videoüberwachung und Videoaufzeichnung zu überwachen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 Euro zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 20.500,00 Euro festgesetzt.

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