Arbeitsgericht Dortmund, 2022-12-07, 9 Ca 4879/20

9 Ca 4879/20Arbeitsgericht07.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 9 Ca 4879/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-07

Aktenzeichen: 9 Ca 4879/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2022:1207.9CA4879.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nach der Regelung gemäß § 47 Nr. 3 Abs. 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Ablauf des 30.04.2023 sein Ende finden wird.
    1. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird auf 8.971,33 € festgesetzt.

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