Arbeitsgericht Dortmund, 2021-02-16, 2 Ca 1882/19

2 Ca 1882/19Arbeitsgericht16.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 1882/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-16

Aktenzeichen: 2 Ca 1882/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2021:0216.2CA1882.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.01.2017 nach der Entgeltgruppe 9c EGO TVÖD VKA zu vergüten und die sich insoweit ergebenden Differenzbeträge für die Monat ab Juni 2017 auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
    1. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird auf 7.416,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.