Arbeitsgericht Dortmund, 2020-01-15, 1 Ca 1941/19

1 Ca 1941/19Arbeitsgericht15.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 1 Ca 1941/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-15

Aktenzeichen: 1 Ca 1941/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2020:0115.1CA1941.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nach der Regelung gem. § 47 Nr. 3 Abs. 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Ablauf des 31.01.2021 sein Ende finden wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Der Streitwert wird auf 7.756,32 EUR festgesetzt.

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