8 Ca 3598/16•Arbeitsgericht Dortmund, 2017-01-13, 8 Ca 3598/16
Arbeitsgericht Dortmund, 2017-01-13, 8 Ca 3598/16
8 Ca 3598/16Arbeitsgericht13.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 8 Ca 3598/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-13
Aktenzeichen: 8 Ca 3598/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2017:0113.8CA3598.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag vom 27.06.2014 mit Ablauf des 30.09.2016 beendet wurde.
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen über den 30.09.2016 hinaus weiter zu beschäftigen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 8.250,-- € festgesetzt.
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