Arbeitsgericht Dortmund, 2017-01-13, 8 Ca 3598/16

8 Ca 3598/16Arbeitsgericht13.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 8 Ca 3598/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-13

Aktenzeichen: 8 Ca 3598/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2017:0113.8CA3598.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag vom 27.06.2014 mit Ablauf des 30.09.2016 beendet wurde.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen über den 30.09.2016 hinaus weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 8.250,-- € festgesetzt.

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