Arbeitsgericht Dortmund, 2016-09-07, 1 BV 38/16

1 BV 38/16Arbeitsgericht07.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 1 BV 38/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-07

Aktenzeichen: 1 BV 38/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2016:0907.1BV38.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanwalt Dr. A, B, entstehenden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 3.455,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2016 zu tragen und den Beteiligten zu 1) insoweit durch Zahlung der Rechtsanwaltsgebührennote vom 27.04.2016 in dieser Höhe freizustellen.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

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