2 BV 196/12•Arbeitsgericht Dortmund, 2013-03-12, 2 BV 196/12
Arbeitsgericht Dortmund, 2013-03-12, 2 BV 196/12
2 BV 196/12Arbeitsgericht12.03.2013
Regest
Streitig ist ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung eines Mitbestimmungsrechts im Zusammenhang mit der Benutzung von auf den LKWs der Arbeitgeberin verwandten FleetBoards.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 2 BV 196/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 2 BV 196/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2013:0312.2BV196.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 87 BetrVG
Leitsätze
Streitig ist ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung eines Mitbestimmungsrechts im Zusammenhang mit der Benutzung von auf den LKWs der Arbeitgeberin verwandten FleetBoards.
Tenor
-
Der Arbeitgeberin wird untersagt, die auf den Fahrzeugen eingesetzten Fleetboards dazu zu nutzen, die Leistung und das Verhalten der bei der Arbeitgeberin eingesetzten Fahrer und Fahrerinnen zu kontrollieren und zu überwachen soweit nicht lediglich die wirtschaftliche Fahrweise der Fahrer und Fahrerinnen im Sinne der Betriebsvereinbarung vom 02.11.2011 betroffen ist.
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Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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