2 Ca 3832/11•Arbeitsgericht Dortmund, 2012-04-20, 2 Ca 3832/11
Arbeitsgericht Dortmund, 2012-04-20, 2 Ca 3832/11
2 Ca 3832/11Arbeitsgericht20.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 3832/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-20
Aktenzeichen: 2 Ca 3832/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2012:0420.2CA3832.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Auf die Widerklage der Beklagten wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 5.073,02 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus einem Betrag von 4.613,43 Euro seit dem 27.09.2011 und aus 459,59 Euro seit dem 08.11.2011 zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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- Der Streitwert wird auf 26.638,76 Euro festgesetzt.
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