Arbeitsgericht Dortmund, 2012-04-20, 2 Ca 3832/11

2 Ca 3832/11Arbeitsgericht20.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 3832/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-20

Aktenzeichen: 2 Ca 3832/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2012:0420.2CA3832.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Auf die Widerklage der Beklagten wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 5.073,02 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus einem Betrag von 4.613,43 Euro seit dem 27.09.2011 und aus 459,59 Euro seit dem 08.11.2011 zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Der Streitwert wird auf 26.638,76 Euro festgesetzt.

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