Arbeitsgericht Dortmund, 2009-03-10, 2 Ca 4882/08

2 Ca 4882/08Arbeitsgericht10.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 4882/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-10

Aktenzeichen: 2 Ca 4882/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2009:0310.2CA4882.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigungen der Beklagten vom 25.09.2008 und vom 01.12.2008 aufgelöst worden ist, sondern unverändert fortbesteht.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Der Streitwert wird auf 10.500,-- € festgesetzt.

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