2 Ca 4882/08•Arbeitsgericht Dortmund, 2009-03-10, 2 Ca 4882/08
Arbeitsgericht Dortmund, 2009-03-10, 2 Ca 4882/08
2 Ca 4882/08Arbeitsgericht10.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 4882/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-10
Aktenzeichen: 2 Ca 4882/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2009:0310.2CA4882.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigungen der Beklagten vom 25.09.2008 und vom 01.12.2008 aufgelöst worden ist, sondern unverändert fortbesteht.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 10.500,-- € festgesetzt.
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