Arbeitsgericht Dortmund, 2008-09-24, 5 Ca 3099/08

5 Ca 3099/08Arbeitsgericht24.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 5 Ca 3099/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-24

Aktenzeichen: 5 Ca 3099/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2008:0924.5CA3099.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers gemäß § 5 Abs. 5 bis 9 der Gesamtbetriebsvereinbarung „Richtlinien für die Ruhegeld-und Hinterbliebenenversorgung der S Aktiengesellschaft „F“ in der Fassung vom 09.02.1989 anzupassen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 2746,11EUR festgesetzt.

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