2 Ca 282/08•Arbeitsgericht Dortmund, 2008-07-15, 2 Ca 282/08
Arbeitsgericht Dortmund, 2008-07-15, 2 Ca 282/08
2 Ca 282/08Arbeitsgericht15.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 282/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-15
Aktenzeichen: 2 Ca 282/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2008:0715.2CA282.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 612 Abs. 2 BGB; § 138 BGB; § 291 StGB
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.116,57 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz ab dem 14.11.2007 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 643,71 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz ab dem 26.02.2008 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 864,50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz ab dem 8.4.2008 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16,5 % und die Beklagte zu 83,5 %.
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Der Streitwert wird auf 10.329,17 EUR festgesetzt.
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