4 Ca 724/08•Arbeitsgericht Dortmund, 2008-07-03, 4 Ca 724/08
Arbeitsgericht Dortmund, 2008-07-03, 4 Ca 724/08
4 Ca 724/08Arbeitsgericht03.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 724/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-03
Aktenzeichen: 4 Ca 724/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2008:0703.4CA724.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.638,28 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem monatlichen Teilbetrag von 132,70 EUR seit dem 01.07.2005, aus dem monatlichen Teilbetrag von 272,13 EUR seit dem 01.07.2006 und aus dem monatlichen Teilbetrag von 398,36 EUR seit dem 01.07.2007 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger bis auf Weiteres ein zusätzliches Ruhegeld von monatlich 398,36 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.340,96 EUR festgesetzt.
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