5 Ca 1015/08•Arbeitsgericht Dortmund, 2008-06-11, 5 Ca 1015/08
Arbeitsgericht Dortmund, 2008-06-11, 5 Ca 1015/08
5 Ca 1015/08Arbeitsgericht11.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 5 Ca 1015/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-11
Aktenzeichen: 5 Ca 1015/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2008:0611.5CA1015.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BAT-KF; TV-Ärztinnen und Ärzte an diakonischen Einrichtungen im Rheinland, Westfalen und Lippe
Tenor
- Es wird festgestellt, dass sich die Vergütung des Klägers als Chefarzt der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie gemäß § 8 Abs. 1 des Arbeitsvertrages ab dem 01.07.2007 nach der Entgeltgruppe Ä4, Stufe 3 des TV Ärztinnen und Ärzte an
diakonischen Einrichtungen im Rheinland, Westfalen und Lippe in der jeweiligen Fassung berechnet wird.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.264,64 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 1.975,58 EUR seit dem 01.08.07, 01.09.07, 01.10.07, 02.11.07, 01.12.07, 02.01.08 zu zahlen sowie aus jeweils 2.205,58 EUR seit dem 01.02.08 und 01.03.08.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 79.400,88 EUR festgesetzt.
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