4 Ca 274/08•Arbeitsgericht Dortmund, 2008-05-29, 4 Ca 274/08
Arbeitsgericht Dortmund, 2008-05-29, 4 Ca 274/08
4 Ca 274/08Arbeitsgericht29.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 274/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 4 Ca 274/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2008:0529.4CA274.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 138, 612 Abs. 2 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.503,89 EUR brutto abzüglich gezahlter 11.369,60 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2007 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.067,30 EUR brutto abzüglich gezahlter 568,75 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.067,30 EUR brutto abzüglich gezahlter 202,80 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.335,39 EUR festgesetzt.
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