Arbeitsgericht Dortmund, 2008-05-14, 10 Ca 279/08

10 Ca 279/08Arbeitsgericht14.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 10 Ca 279/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-14

Aktenzeichen: 10 Ca 279/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2008:0514.10CA279.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.330,35 € brutto abzüglich 14.185,34 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 14.11.2007, 1.703,58 € brutto abzüglich 1.063,40 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 25.02.2008 und 1.067,30 € brutto abzüglich 202,80 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 15.04.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat 80 % und die Klägerin hat 20 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Streitwert wird auf 10718,61 € festgesetzt.

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