10 Ca 2909/07•Arbeitsgericht Dortmund, 2007-11-14, 10 Ca 2909/07
Arbeitsgericht Dortmund, 2007-11-14, 10 Ca 2909/07
10 Ca 2909/07Arbeitsgericht14.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 10 Ca 2909/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-14
Aktenzeichen: 10 Ca 2909/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2007:1114.10CA2909.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 Nr. 1a ATZG
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2877,52 € brutto nebst Zinsen in Höhe von
5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 719,38 € seit dem 01.01., 01.02., 01.03. und 01.04.2007 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5165,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von
5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 737,88 € seit dem 01.05., 01.06., 01.07.,01.08.,01.09.,01.10.und 01.11.2007 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 8.042,68 € festgesetzt.
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