Arbeitsgericht Dortmund, 2006-08-31, 6 Ca 4876/05

6 Ca 4876/05Arbeitsgericht31.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 6 Ca 4876/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-31

Aktenzeichen: 6 Ca 4876/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2006:0831.6CA4876.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 9 AbWG NRW

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet gewesen ist, dem Kläger in der Zeit vom 01.08.2005 bis 05.08.2005 und 08.08.2005 bis 12.08.2005 unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an der Bildungsveranstaltung der A2 A3 S6 und G2 e. V. Spanisch für Anfänger I und Spanisch für Anfänger II freizustellen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

  4. Der Streitwert wird auf 1.248,92 EUR festgesetzt.

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