8 Ca 5508/05•Arbeitsgericht Dortmund, 2006-03-22, 8 Ca 5508/05
Arbeitsgericht Dortmund, 2006-03-22, 8 Ca 5508/05
8 Ca 5508/05Arbeitsgericht22.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 8 Ca 5508/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-22
Aktenzeichen: 8 Ca 5508/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2006:0322.8CA5508.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: Gesetze: §§ 4 Abs. 1, 12 TzbfG, § 315 BGB
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Der Streitwert wird auf 1 300,00 Euro festgesetzt
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