6 Ca 4306/05•Arbeitsgericht Dortmund, 2006-03-02, 6 Ca 4306/05
Arbeitsgericht Dortmund, 2006-03-02, 6 Ca 4306/05
6 Ca 4306/05Arbeitsgericht02.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 6 Ca 4306/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-02
Aktenzeichen: 6 Ca 4306/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2006:0302.6CA4306.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
-
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristung vom 02.05.2005 mit Ablauf des 31.07.2006 sein Ende finden wird.
-
Das beklagte L2xx wird verurteilt, die Klägerin über den 31.07.2006 hinaus
als angestellte Lehrkraft zu unveränderten Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte L2xx.
-
Der Streitwert wird auf 12 500,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.