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16 BV 46/23•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-11-07, 16 BV 46/23
16 BV 46/23Arbeitsgericht07.11.2023
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Entscheidungsdatum: 2023-11-07
Aktenzeichen: 16 BV 46/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:1107.16BV46.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
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1. Es wird festgestellt, dass eine Eigenart des Betriebs der Beteiligten am S. nach § 44 Abs. I S. 1 BetrVG einer Teilnahme der Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. I BetrVG an Betriebs- oder Teilbetriebsversammlungen während ihrer jeweiligen Arbeitszeit unter Fortzahlung des geschuldeten Arbeitsentgelts nicht entgegensteht.
2. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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