Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-09-12, 13 Ca 5601/22

13 Ca 5601/22Arbeitsgericht12.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ca 5601/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-12

Aktenzeichen: 13 Ca 5601/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0912.13CA5601.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.972,07 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 31.12.2021 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.591,43 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2022 zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin seit Januar 2023 nach der Vergütungsgruppe 5b Ziffer 5 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR) in der jeweils geltenden Fassung zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt folgenden Tag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 7.215,48 € festgesetzt.

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