Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-02-24, 7 BV 190/22

7 BV 190/22Arbeitsgericht24.02.2023

Regest

Der Betriebsrat kann seinen Widerspurch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darauf gründen, dass ein Verstoß gegen § 164 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX vorliegt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 BV 190/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-24

Aktenzeichen: 7 BV 190/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Der Betriebsrat kann seinen Widerspurch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darauf gründen, dass ein Verstoß gegen § 164 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX vorliegt.

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
    1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
    1. Die Wideranträge werden abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.