projekte
8 Ca 1287/22•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2022-05-25, 8 Ca 1287/22
8 Ca 1287/22Arbeitsgericht25.05.2022
Einzelfallentscheidung zur Entschädigung gemäß §§ 15 AGG, 164 Abs. 1 S. 1, 165 Abs. 3 AGG wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen im Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst
Entscheidungsdatum: 2022-05-25
Aktenzeichen: 8 Ca 1287/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2022:0525.8CA1287.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Einzelfallentscheidung zur Entschädigung gemäß §§ 15 AGG, 164 Abs. 1 S. 1, 165 Abs. 3 AGG wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen im Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 6.899,52 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 3.500,00 €.
Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.