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7 BV 135/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2022-01-28, 7 BV 135/21
7 BV 135/21Arbeitsgericht28.01.2022
Zum Anspruch der (Gesamt-)Schwerbehindertenvertretung auf Überlassung der Kontaktdaten aller Beschäftigten bzw. der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellter Mitarbeiter.
Entscheidungsdatum: 2022-01-28
Aktenzeichen: 7 BV 135/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2022:0128.7BV135.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Zum Anspruch der (Gesamt-)Schwerbehindertenvertretung auf Überlassung der Kontaktdaten aller Beschäftigten bzw. der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellter Mitarbeiter.
Die Anträge werden abgewiesen.
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