Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-12-06, 2 Ca 2890/21

2 Ca 2890/21Arbeitsgericht06.12.2021

Regest

Es handelt sich bei der geplanten und gezielten Vorgehensweise des Klägers nicht um das Ausstellen von Gefälligkeitsbescheinigungen, sondern von ins Blaue hinein getätigten und für den Geschäftsvrkehr vorgesehenen Bonitätsaufkünfte, deren Ausstellungen gegenüber der Beklagten vorsätzlich verheimlicht wurde.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 2890/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-06

Aktenzeichen: 2 Ca 2890/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:1206.2CA2890.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Es handelt sich bei der geplanten und gezielten Vorgehensweise des Klägers nicht um das Ausstellen von Gefälligkeitsbescheinigungen, sondern von ins Blaue hinein getätigten und für den Geschäftsvrkehr vorgesehenen Bonitätsaufkünfte, deren Ausstellungen gegenüber der Beklagten vorsätzlich verheimlicht wurde.

Tenor

1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Der Streitwert beträgt 42.168,00 €.

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