Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-09-03, 7 Ca 5906/20

7 Ca 5906/20Arbeitsgericht03.09.2021

Regest

Einzelfallentscheidung zu einem Betriebsübergang bei einem Luftverkehrsunternehmen

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 5906/20 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-03

Aktenzeichen: 7 Ca 5906/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0903.7CA5906.20.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einem Betriebsübergang bei einem Luftverkehrsunternehmen

Tenor

  1. Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, das dem Kläger unter dem 31.12.2020 erteilte Zeugnis in der Fassung der Anlage B 20 mit folgenden Änderungen neu zu erteilen:

Der drittletzte Absatz („Wir legen bei M. besonderen Wert …“) wird gestrichen und durch folgenden Absatz ersetzt: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Fluggästen war stets einwandfrei und korrekt.“

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 90 % und die Beklagte zu 1 10 % zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 36.953,08 Euro festgesetzt.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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