Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-08-27, 11 Ca 1274/21

11 Ca 1274/21Arbeitsgericht27.08.2021

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ca 1274/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-27

Aktenzeichen: 11 Ca 1274/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0827.11CA1274.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Leitsätze

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Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bei Eintritt eines Versorgungsfalles eine Betriebsrente zu gewähren, bei deren Eintritt für den Zeitraum 01.01.2002 bis zum 31.12.2015 die Vergütung für die tatsächlich von ihr geleisteten Stunden begrenzt auf die regelmäßig zu leistenden Monats stunden eines vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmers - zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld - begrenzt auf den Grundvergütungsanteil eines vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmers - und des anteiligen Zuschlags zum Urlaubsgeld gemäß dem Vergütungs- und Eingruppierungsvertrag Nr. 3 für Mitarbeiter der R. mit Verträgen zur Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall in der jeweiligen Fassung zugrunde zu legen ist.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Streitwert: 5.000,00 €.

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