Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-07-08, 10 Ca 1478/21

10 Ca 1478/21Arbeitsgericht08.07.2021

Regest

Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsichtlich stillgelegter (inländischer) Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Luftverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 10 Ca 1478/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-08

Aktenzeichen: 10 Ca 1478/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0708.10CA1478.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 613a BGB

Leitsätze

Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsichtlich stillgelegter (inländischer) Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Luftverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen.

Tenor

  1. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, das dem Kläger unter dem 31.12.2020 erteilte Zeugnis in der Fassung der Anlage B 22 (Bl. 273 f. d.A.) mit folgenden Änderungen neu zu erteilen:

Der drittletzte Absatz („Wir legen bei F. besonderen Wert…“) wird gestrichen und durch folgenden Absatz ersetzt: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Fluggästen war stets einwandfrei und korrekt“

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 90% und die Beklagte zu 1. zu 10% zu tragen.

  3. Streitwert: 42.585,58 €

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