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10 Ca 1476/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-07-08, 10 Ca 1476/21
10 Ca 1476/21Arbeitsgericht08.07.2021
Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsichtlich stillgelegter (inländischer) Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Luftverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen.
Entscheidungsdatum: 2021-07-08
Aktenzeichen: 10 Ca 1476/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0708.10CA1476.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 613a BGB
Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsichtlich stillgelegter (inländischer) Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Luftverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen.
Der drittletzte Absatz („Wir legen bei X. besonderen Wert…“) wird gestrichen und durch folgenden Absatz ersetzt: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Fluggästen war stets einwandfrei und korrekt“
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 90% und die Beklagte zu 1. zu 10% zu tragen.
Streitwert: 36.971,13 €.
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