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7 Ca 1124/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-06-08, 7 Ca 1124/20
7 Ca 1124/20Arbeitsgericht08.06.2021
1. Die Ersetzung einer Rentenanwartschaft durch eine Anwartschaft auf eine Kapitalleistung in einer - eine andere Betriebsvereinbarung ablösenden - Betriebsvereinbarung bedarf nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einer eigenständigen Rechtfertigung (BAG, Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - BAGE 141, 259= juris). 2. Dies gilt grundsätzlich auch für eine nur teilweise Kapitalisierung der Rentenanwartschaft. 3. Danach ist die (teilweise) Kapitalisierung nur dann gerechtfertigt, wenn das die Umstellung begründende Interesse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt der Rentenleistung erheblich überwiegt (hier verneint).
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 7 Ca 1124/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0608.7CA1124.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7
Die Ersetzung einer Rentenanwartschaft durch eine Anwartschaft auf eine Kapitalleistung in einer - eine andere Betriebsvereinbarung ablösenden - Betriebsvereinbarung bedarf nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einer eigenständigen Rechtfertigung (BAG, Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - BAGE 141, 259= juris).
Dies gilt grundsätzlich auch für eine nur teilweise Kapitalisierung der Rentenanwartschaft.
Danach ist die (teilweise) Kapitalisierung nur dann gerechtfertigt, wenn das die Umstellung begründende Interesse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt der Rentenleistung erheblich überwiegt (hier verneint).
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