Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-06-08, 4 Ca 1656/19

4 Ca 1656/19Arbeitsgericht08.06.2021

Regest

Die Ersetzung einer Rentenanwartschaft durch eine Anwartschaft auf eine Kapitalleistung in einer Betriebsvereinbarung bedarf nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einer eigenständigen Rechtfertigung. Dies gilt auch bei einer Teilkapitalisierung.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 1656/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 4 Ca 1656/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0608.4CA1656.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Die Ersetzung einer Rentenanwartschaft durch eine Anwartschaft auf eine Kapitalleistung in einer Betriebsvereinbarung bedarf nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einer eigenständigen Rechtfertigung. Dies gilt auch bei einer Teilkapitalisierung.

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalles Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage der Versorgungszusage von 1999 nach Maßgabe des Leistungsplans vom 01.01.1996 zu erbringen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 74 % und die Beklagte 26 %.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 37.562,97 €.

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