projekte
4 Ca 1656/19•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-06-08, 4 Ca 1656/19
4 Ca 1656/19Arbeitsgericht08.06.2021
Die Ersetzung einer Rentenanwartschaft durch eine Anwartschaft auf eine Kapitalleistung in einer Betriebsvereinbarung bedarf nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einer eigenständigen Rechtfertigung. Dies gilt auch bei einer Teilkapitalisierung.
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 4 Ca 1656/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0608.4CA1656.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Ersetzung einer Rentenanwartschaft durch eine Anwartschaft auf eine Kapitalleistung in einer Betriebsvereinbarung bedarf nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einer eigenständigen Rechtfertigung. Dies gilt auch bei einer Teilkapitalisierung.
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalles Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage der Versorgungszusage von 1999 nach Maßgabe des Leistungsplans vom 01.01.1996 zu erbringen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 74 % und die Beklagte 26 %.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 37.562,97 €.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.