Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-05-05, 8 Ca 997/21

8 Ca 997/21Arbeitsgericht05.05.2021

Regest

1. Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsichtlich stillgelegter (inländischer) Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Luftverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen. 2. Zur Zulässigkeit von Klageanträgen, die unter einer außerprozessualen Bedingung stehen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 997/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-05

Aktenzeichen: 8 Ca 997/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0505.8CA997.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8

Leitsätze

    1. Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsichtlich stillgelegter (inländischer) Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Luftverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen.
    1. Zur Zulässigkeit von Klageanträgen, die unter einer außerprozessualen Bedingung stehen.

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Streitwert: 16.361,38 €.
    1. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.

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