Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-05-05, 8 Ca 1000/21

8 Ca 1000/21Arbeitsgericht05.05.2021

Regest

1. Zur Frage des Betriebsübergangs bei Luftfahrtunternehmen. 2. Wird eine Beklagte nur für den Fall verklagt, dass der Kläger nicht mit einem Antrag gegen einen weitere Beklagte obsiegt, ist dies bei einfachen Streitgenossen eine außerprozessuale Bedingung.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 1000/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-05

Aktenzeichen: 8 Ca 1000/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0505.8CA1000.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Leitsätze

    1. Zur Frage des Betriebsübergangs bei Luftfahrtunternehmen.
    1. Wird eine Beklagte nur für den Fall verklagt, dass der Kläger nicht mit einem Antrag gegen einen weitere Beklagte obsiegt, ist dies bei einfachen Streitgenossen eine außerprozessuale Bedingung.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Streitwert: 29.848,54 €.

  4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.

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