Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-03-18, 10 Ca 5923/20

10 Ca 5923/20Arbeitsgericht18.03.2021

Regest

Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsictlich stillgelegter (inländischer)Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Lutverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 10 Ca 5923/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 10 Ca 5923/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0318.10CA5923.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 613a BGB

Leitsätze

Zur Frage des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB hinsictlich stillgelegter (inländischer)Standorte im Falle der Übernahme einer im Ausland gelegenen Zentrale mit weiteren ausländischen Standorten eines Lutverkehrsunternehmens durch ein anderes Luftverkehrsunternehmen.

Tenor

  1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

  2. Streitwert: 28.033,38 €.

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