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4 Ca 604/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-09-15, 4 Ca 604/21
4 Ca 604/21Arbeitsgericht15.09.2020
Will der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mangels Vorliegen der positiven Anspruchsvoraussetzung des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG ablehnen, bedarf dies der Schriftform.
Entscheidungsdatum: 2020-09-15
Aktenzeichen: 4 Ca 604/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0915.4CA604.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Will der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mangels Vorliegen der positiven Anspruchsvoraussetzung des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG ablehnen, bedarf dies der Schriftform.
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