Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-09-09, 3 BV 45/20

3 BV 45/20Arbeitsgericht09.09.2020

Regest

Die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist zu erteilen, wenn dieser trotz einer aus betrieblichen Gründen berechtigten Ablehnung des Urlaubsantrages und eines wegen selbst herbeigeführter Eilbedürftigkeit zurückgewiesenen Eilantrages eigenmächtig seinen Urlaub antritt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 3 BV 45/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-09

Aktenzeichen: 3 BV 45/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0909.3BV45.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

Die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist zu erteilen, wenn dieser trotz einer aus betrieblichen Gründen berechtigten Ablehnung des Urlaubsantrages und eines wegen selbst herbeigeführter Eilbedürftigkeit zurückgewiesenen Eilantrages eigenmächtig seinen Urlaub antritt.

Tenor

Die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beteiligten zu 3) wird gem. § 103 Abs. 2 S. 1 BetrVG ersetzt

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