Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-07-30, 9 Ca 1459/20

9 Ca 1459/20Arbeitsgericht30.07.2020

Regest

Eine grobe, homophobe, faschistoide Beleidigung kann auch im langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorhergehende Abmahnung einer gleichgelagerten Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 1459/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-30

Aktenzeichen: 9 Ca 1459/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0730.9CA1459.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Eine grobe, homophobe, faschistoide Beleidigung kann auch im langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorhergehende Abmahnung einer gleichgelagerten Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Tenor

1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Streitwert der Entscheidung: 11.480,22 €.

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