Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-07-07, 5 Ca 1108/20

5 Ca 1108/20Arbeitsgericht07.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 5 Ca 1108/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-07

Aktenzeichen: 5 Ca 1108/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0707.5CA1108.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten durch die Kündigung vom 26. Februar 2020 weder zum 31. August 2020 noch zu einem anderen Zeitpunkt sein Ende finden wird.
    1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

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