Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-06-25, 9 Ca 3273/20

9 Ca 3273/20Arbeitsgericht25.06.2020

Regest

Zurückweisung eines Antrages nach § 114 Abs. 3 S. 1 ArbGG insbesondere mangels Vorliegen der technischen Voraussetzungen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 3273/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-25

Aktenzeichen: 9 Ca 3273/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0625.9CA3273.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Zurückweisung eines Antrages nach § 114 Abs. 3 S. 1 ArbGG insbesondere mangels Vorliegen der technischen Voraussetzungen.

Tenor

Die Anträge vom 24.06.2020 werden zurückgewiesen.

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