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7 Ca 176/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-06-19, 7 Ca 176/20
7 Ca 176/20Arbeitsgericht19.06.2020
1. Einzelfallentscheidung zu einem Entschädigungsanspruch nach § 3 Abs. 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 AGG. 2. Geltendmachungsfrist des § 15 Abs. 4 AGG: Abgrenzung Daurtatbestand
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 7 Ca 176/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0619.7CA176.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Einzelfallentscheidung zu einem Entschädigungsanspruch nach § 3 Abs. 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 AGG.
Geltendmachungsfrist des § 15 Abs. 4 AGG: Abgrenzung Daurtatbestand
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Der Streitwert wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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