Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-06-19, 7 Ca 176/20

7 Ca 176/20Arbeitsgericht19.06.2020

Regest

1. Einzelfallentscheidung zu einem Entschädigungsanspruch nach § 3 Abs. 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 AGG. 2. Geltendmachungsfrist des § 15 Abs. 4 AGG: Abgrenzung Daurtatbestand

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 176/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-19

Aktenzeichen: 7 Ca 176/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0619.7CA176.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

  1. Einzelfallentscheidung zu einem Entschädigungsanspruch nach § 3 Abs. 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 AGG.

  2. Geltendmachungsfrist des § 15 Abs. 4 AGG: Abgrenzung Daurtatbestand

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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