Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-06-18, 9 Ca 1698/20

9 Ca 1698/20Arbeitsgericht18.06.2020

Regest

Wendet der Insolvenzverwalter nur im Prozess erneute Masseunzulänglichkeit ein, ist es an ihm, ausreichend darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass dies zutrifft. Wurde aber bei dem zuständigen Insolvenzgericht erneut eine Masseunzulänglichkeitsanzeige erstattet und diese öffentlich bekannt gemacht, kommen ihr dieselben Wirkungen wie der erstmaligen Anzeige zu. Insbesondere fehlt einer Zahlungsklage über „Altneumasseforderungen“ dann das Rechtsschutzbedürfnis (wie ArbG Kiel 16.05.2002 – 1 Ca 2470 d/01 –).

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 1698/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-18

Aktenzeichen: 9 Ca 1698/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0618.9CA1698.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Wendet der Insolvenzverwalter nur im Prozess erneute Masseunzulänglichkeit ein, ist es an ihm, ausreichend darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass dies zutrifft. Wurde aber bei dem zuständigen Insolvenzgericht erneut eine Masseunzulänglichkeitsanzeige erstattet und diese öffentlich bekannt gemacht, kommen ihr dieselben Wirkungen wie der erstmaligen Anzeige zu. Insbesondere fehlt einer Zahlungsklage über „Altneumasseforderungen“ dann das Rechtsschutzbedürfnis (wie ArbG Kiel 16.05.2002 – 1 Ca 2470 d/01 –).

Tenor

1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Streitwert der Entscheidung: 125.823,51 €.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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