Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-05-29, 1 Ca 5532/19

1 Ca 5532/19Arbeitsgericht29.05.2020

Regest

Einzelfallentscheidung zu einer betriebsbedingten Kündigung - Wegfall des Beschäftigungsbedarfs - Umorganisation - Durchführbarkeit der Organisationsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 1 Ca 5532/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 1 Ca 5532/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0529.1CA5532.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einer betriebsbedingten Kündigung - Wegfall des Beschäftigungsbedarfs - Umorganisation - Durchführbarkeit der Organisationsentscheidung

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 09.10.2019 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der klägerischen Partei ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die klägerische Partei zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Vice President, Central Europe Region, weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu ¾, der Kläger zu ¼.

5. Der Streitwert beträgt 232.532,20 €.

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