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14 Ca 5677/19•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-04-06, 14 Ca 5677/19
14 Ca 5677/19Arbeitsgericht06.04.2020
Einzelfallentscheidung zur Abwägung zwischen den Rechten einer Gewerkschaft auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Arbeitsgebers bei öffentlichen Äußerungen im Rahmen einer tariflichen Auseinandersetzung.
Entscheidungsdatum: 2020-04-06
Aktenzeichen: 14 Ca 5677/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0406.14CA5677.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Einzelfallentscheidung zur Abwägung zwischen den Rechten einer Gewerkschaft auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Arbeitsgebers bei öffentlichen Äußerungen im Rahmen einer tariflichen Auseinandersetzung.
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