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11 BVGa 4/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-02-14, 11 BVGa 4/20
11 BVGa 4/20Arbeitsgericht14.02.2020
Eine Frist von einer Woche für die Einladung zu einer Betriebsversammlung auf der ein Wahlvorstand gewählt werden soll führt jedenfalls nicht zur Nichtigkeit der nachfolgenden Betriebsratswahl und zwar auch dann nicht, wenn wegen der Eigenart des Betriebs weder diese Frist noch eine deutliche längere gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis von der Einladung erlangen.
Entscheidungsdatum: 2020-02-14
Aktenzeichen: 11 BVGa 4/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0214.11BVGA4.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Eine Frist von einer Woche für die Einladung zu einer Betriebsversammlung auf der ein Wahlvorstand gewählt werden soll führt jedenfalls nicht zur Nichtigkeit der nachfolgenden Betriebsratswahl und zwar auch dann nicht, wenn wegen der Eigenart des Betriebs weder diese Frist noch eine deutliche längere gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis von der Einladung erlangen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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